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TSS - Safetybaer® H4b
Betonschutzwände als passive Schutzeinrichtungen an Autobahnen und Bundesfernstraßen werden seit über 20 Jahren in Deutschland eingesetzt.
Entwickelt wurden diese erstmals in den USA im Bundesstaat New Jersey. Diese Art von Betonschutzwänden wurde nach Ihrem Entwicklungsort benannt und heißt deshalb New Jersey-Betonschutzwand.
In Deutschland werden passive Schutzeinrichtungen durch die RPS 89 (Richtlinie für passive Schutzeinrichtungen, Ausgabe 89) geregelt. Darin wurden bisher jedoch nur die bestehenden Systeme aufgelistet, welche seit vielen Jahren Anwendung im Verkehrsraum haben. Es gab keine festgelegten Prüfkriterien für diese Schutzeinrichtungen. Auch die Unterscheidung nach der Leistungsfähigkeit der Systeme war nur sehr grob und basierte mehr oder weniger auf der Einschätzung der Verfasser der RPS.
Aufhaltestufen | Abnahmeprüfung |
normales Aufhaltevermögen
N1
N2 |
TB31
TB32 und TB11 |
höheres Aufhaltevermögen
H1
H2
H3 |
TB42 und TB 11
TB51 und TB11
TB61 und TB11 |
sehr hohes Aufhaltevermögen
H4a
H4b |
TB72 und TB 11
TB81 und TB11 |
Tabelle 1: Aufhaltestufen nach Euro Norm 1317-2
Mit der Euro Norm 1317 Teil 2 wurden nun erstmals einheitliche Anforderungen an das Leistungs- bzw. Aufhaltevermögen von passiven Schutzeinrichtungen und an deren Prüfungen festgeschrieben. Die Euro Norm 1317-2 unterscheidet nach temporären und dauerhaften Schutzeinrichtungen. Für letztere gibt es sieben Klassen, die in obiger Tabelle angegeben sind.
Das Aufhaltevermögen der einzelnen Klassen wird durch folgende Versuche ermittelt:
Prüfung | Anprallgeschwindigkeit
in km/h | Anprallwinkel
in Grad | Gesamtmasse
des Fahrzeuges in kg | Fahrzeugart |
TB11 | 100 | 20 | 900 | PKW |
TB21
TB22
TB31
TB32 | 80
80
80
110 | 8
15
20
20 | 1300
1300
1500
1500 | PKW
PKW
PKW
PKW |
TB41
TB42
TB51
TB61
TB71
TB81 | 70
70
70
80
65
65 | 8
15
20
20
20
20 | 10.000
10.000
13.000
16.000
30.000
38.000 | LKW
LKW
Bus
LKW
LKW
Sattelzug |
Tabelle 2: Kriterien für Anprallprüfung
Neben dem maximalen Aufhaltevermögen muss die Anprallheftigkeit (ASI-Wert) mit einem kleinen Pkw-Versuch TB 11 nachgewiesen werden.
Die Euro Norm 1317-2 unterscheidet beim ASI-Wert zwei Klassen A und B, wobei der Wert bei A kleiner 1 und bei B kleiner 1,4 sein muss. Diese sind: Schutzeinrichtungen mit ASI-Werten größer 1,4 dürfen nur in besonderen Ausnahmefällen eingesetzt werden.
An besonders gefährlichen Stellen, an denen das Aufhalten eines von der Fahrbahn abkommenden Fahrzeuges ( z.B. eines Schwer- transporters ) von vorrangiger Bedeutung ist, kann die Wahl und Errichtung eines Fahrzeug-Rückhaltesystems ohne spezielle Anprallheftigkeitsstufe erforderlich sein." (DIN EN 1317-2,Tab.3,Anm.2)
Die Deutsche Delegation zur Überarbeitung der DIN EN 1317-2 hat den Antrag gestellt, eine 0-Klasse für alle ASI-Werte größer 1,4 einzuführen.
Wenn sich dieser Antrag auf Europäischer Ebene durchsetzen kann, entsprechen Schutzeinrichtungen mit ASI größer 1,4 dann weiterhin der DIN EN 1317-2. Ihre Anwendung bleibt dann den Nationalen Regelungen überlassen.
Safetybaer H4b - Die Betonschutzwand, die alles hält.
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